Di 19.03.2024 - 06:20

Brandmeldeanlagen

Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.

Werden der BMA Ereignisse einzelner Brandmelder gemeldet, wertet sie diese aus und veranlaßt die entsprechenden Maßnahmen, wie z. B. das Aktivieren der Feuerlöscher und/oder Alarmierung der Feuerwehr. Auch bei Abwesenheit kann so ein Brand bereits in der Entstehungsphase durch die Feuerwehr gelöscht werden.

Vorwiegend finden Brandmeldeanlagen ihren Einsatz in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Krankenhäusern oder Firmengebäuden.

Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage regelt entweder die Bauaufsicht mittels Baugenehmigung oder der Bedarf durch den Versicherungsschutz nach VdS.

In der Regel wird über ein Übertragungsgerät per Wählverbindung die Feuerwehr, Einsatzzentrale oder privater Wachdienst ohne Zeitverzögerung informiert. Es gibt jedoch auch Systeme mit Standleitung. Welche Anschlussart verwendet wird, regeln hierbei die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB).